AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB

Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Kurt Eulzer Druck GmbH & Co KG (im folgenden KE genannt) und dem Besteller gelten ausschließlich folgende allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Jegliche Abweichung oder nachträgliche Änderung des Vertrags muss ausdrücklich von KE schriftlich bestätigt werden. Auch die Änderung dieser Klausel bedarf der schriftlichen Bestätigung.


§ 1 Sonderanfertigungen

  1. Entwürfe, Skizzen, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Besteller veranlasst sind, sind angemessen zu vergüten, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.
  2. Der Besteller steht dafür ein, dass die von ihm eingereichten Vorlagen keine Schutzrechte Dritter verletzen. Der Besteller stellt KE diesbezüglich von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Eine Überprüfungspflicht besteht für KE nicht.
  3. Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Besteller auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und druckreif erklärt zurückzugeben. KE haftet nicht für Fehler, die der Besteller übersehen hat.

§ 2 Gewährleistung und Schadenersatzansprüche

  1. KE haftet nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nicht Abweichendes geregelt ist.
  2. Jeder Gewährleistungsanspruch setzt voraus, dass erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens eine Woche nach Empfang der Ware, schriftlich angezeigt werden und der Besteller KE die Möglichkeit gibt, den Mangel zu beseitigen. Zeigt sich ein Mangel später, so hat der Besteller den Mangel unverzüglich nach seiner Entdeckung, spätestens innerhalb von sechs Monaten, schriftlich anzuzeigen.
  3. Schadenersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt nicht
    1. für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
    2. für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von KE, gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  4. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, der Besteller hat an der Teilleistung kein Interesse.
  5. Bei Bestellungen mit Texteindruck behält sich KE aus technischen Gründen bis zu 10% Mehr- und Minderlieferung vor. Der Besteller ist zur Abnahme der Mehr- und Minderlieferung verpflichtet. Der Kaufpreis erhöht oder vermindert sich entsprechend.
  6. Bei fertigen Reproduktionen in allen Druckverfahren gelten handelsübliche Abweichungen nicht als Mangel. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andruck und Auflagendruck.

§ 3 Eigentum, Urheberrecht

  1. Die von KE zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Filme und Klischees, Lithographien, Druckplatten und Stehsätze, bleiben, auch wenn gesondert berechnet, Eigentum von KE und werden nicht ausgeliefert.

§ 4 Fälligkeit und Zahlung

  1. Rechnungen von KE sind, mangels anderslautender Vereinbarung, binnen 30 Tagen nach Erhalt der Ware oder nach Annahmeverzug des Bestellers zahlbar.
  2. Bei Überschreiten der Zahlungsfristen werden als Jahreszinsen jeweils 8 % über dem Basiszinssatz berechnet, ohne dass es des Verzugs des Bestellers bedarf.
  3. Leistet der Besteller auch nach einer angemessenen Frist keine Zahlung, wird unbeschadet weitergehender Rechte von KE die Gesamtschuld sofort fällig.
  4. Ist der Besteller mit seiner Zahlung im Rückstand oder muss KE aufgrund eines nach Vertragsabschluss eingetretenen Umstands befürchten, die Gegenleistung des Bestellers nicht vollständig oder rechtzeitig zu erhalten, ist KE berechtigt, die Leistung zu verweigern oder vom Vertrag zurückzutreten.
  5. Die Zahlung kann per Nachnahme, Bankeinzug oder Rechnung erfolgen. Möglichkeit zum Skontoabzug besteht nicht. Zur Absicherung des Kreditrisikos behält sich KE vor, entsprechend der jeweiligen Bonität des Bestellers die Lieferung nur gegen Nachnahme durchzuführen sowie bestimmte Zahlungsarten auszuschließen. Die genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 5 Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

  1. Aufträge werden nur vorbehaltlich der Lieferungsmöglichkeiten angenommen. KE ist verpflichtet, die Lieferungsmöglichkeit unverzüglich nach Auftragsvergabe zu überprüfen. Die Einhaltung einer von KE bestätigten Lieferzeit setzt voraus, dass der Besteller alle Druckvorlagen, Druckmuster und Daten termingerecht zur Verfügung stellt sowie Druckfreigaben und Einwilligungen in Ausführungsvorlagen rechtzeitig erteilt. Wird nach der Auftragsbestätigung vom Besteller eine Änderung des Auftrags verlangt, so ist KE berechtigt, eine neue Lieferzeit festzulegen. Diese erlangt Gültigkeit mit Bestätigung der Änderung. Die Einhaltung der Lieferfrist durch KE setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers, insbesondere seiner Zahlungspflichten, voraus.
  2. Die Lieferzeit verlängert sich bei Eintritt unvorhergesehener, außergewöhnlicher und unabwendbarer Ereignisse, insbesondere bei Streiks jeglicher Art und bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung, auch wenn diese Ereignisse erst während eines bereits vorliegenden Verzugs eintreten.
  3. Bei Annahmeverzug sowie bei Lieferverzögerungen auf Wunsch des Bestellers trägt der Besteller die dadurch entstandenen Mehrkosten sowie die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Lieferware ab Meldung der Versandbereitschaft. Als Lagerungskosten werden für jeden begonnenen Monat 0,5 % des Preises der Lieferung berechnet. Weitere Ansprüche von KE, insbesondere aus § 373 HGB, bleiben vorbehalten, wobei die Versteigerung der Ware abweichend von § 373 Abs. 2 HGB auch über eBay zulässig ist. Vorlagen, Druckträger und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände werden bei Lieferung von KE zurückgegeben; im Übrigen gilt hinsichtlich dieser Gegenstände dieser Absatz entsprechend.
  4. Teillieferungen und vorzeitige Lieferungen bleiben grundsätzlich vorbehalten. In diesem Fall ist der Besteller zunächst nur zur Teilzahlung verpflichtet. Im Übrigen gilt § 2 Abs. 4 entsprechend.
  5. Bei Lieferverzug ist der Besteller berechtigt, nach angemessener Nachfrist, sofern sich die Ware noch nicht auf dem Versandweg befindet, vom Vertrag zurückzutreten. Bei höherer Gewalt beträgt die Nachfrist mindestens vier Wochen.
  6. Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung können nur unter den zusätzlichen Voraussetzungen des § 2 Abs. 3 geltend gemacht werden.
  7. Die Lieferung erfolgt ab Lager auf Gefahr des Bestellers. Die Ware wird per Paketversand oder Spedition ausgeliefert. Sonderversendungsformen werden mit dem ortsüblichen Zuschlag berechnet.
  8. KE übernimmt die Kosten für Verpackung und Versand in der Bundesrepublik Deutschland ab einem  Bestellwert von 250,- €. Für alle anderen Länder werden bei einem  Bestellwert von 500,- € die Kosten für Versand und Verpackung frei deutsche Grenze von KE getragen, weitere Kosten trägt der Besteller. Bei einem Bestellwert von 150,- € bis 250,- € berechnen wir 6,90 €, unter 150,- € Bestellwert werden 10,- € für Versand und Verpackung in der Bundesrepublik Deutschland in Rechnung gestellt. Für alle anderen Länder werden bei einem Bestellwert unter 500,- € die Kosten für Versand und Verpackung dem Besteller in Rechnung gestellt.
  9. Der Besteller verzichtet auf ein Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrecht. Dies gilt nicht, sofern KE für eine mangelhafte Leistung bereits den Teil des Entgelts erhalten hat, der dem Wert seiner Leistung entspricht. Dies gilt auch dann nicht, wenn der Gegenanspruch unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

  1. KE behält sich das Eigentum an der Ware vor bis zum Eingang aller Zahlungen aus diesem Liefervertrag einschließlich aller anderen Verträge, die bis zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrags zwischen dem Besteller und KE abgeschlossen worden sind. Der Besteller darf die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter verkaufen. Er tritt alle Forderungen in Höhe des jeweiligen Fakturenwertes an KE ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller auch nach deren Abtretung ermächtigt.
  2. KE kann die Forderungen auch selbst einziehen und verlangen, dass der Besteller alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen unverzüglich aushändigt sowie dem Schuldner die Abtretung schriftlich mitteilt.
  3. Der Besteller ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder Dritten zur Sicherheit zu übereignen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist KE berechtigt, die Ware zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Ware durch KE liegt keine Erklärung des Rücktritts; dies gilt vielmehr nur dann, wenn KE dies ausdrücklich schriftlich erklärt.
  4. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller KE unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Wird die Ware mit anderen Waren, die KE nicht gehören, weiterverkauft, so gilt die Forderung des Bestellers gegen den Abnehmer in Höhe des zwischen KE und dem Besteller vereinbarten Lieferpreises mit Vertragsabschluss als abgetreten.

§ 7 Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Hennigsdorf. Gerichtsstand ist Neuruppin (Brandenburg).